Mietkauf

 

Agrarmaschinen günstig im Mietkauf

 

Saisonale Einsatzzeiten, der Bedarf an unterschiedlichen Geräten in unterschiedlichsten Ausführungen  - Kostenfaktoren finden sich in Bezug auf Agrarmaschinen in Hülle und Fülle,   wenn es um den Kauf geht. Agrarmaschinen leasen oder im Mietkauf erwerben ist daher nicht nur üblich, sondern auch eine intelligente Option, um neue Wege in der Landwirtschaft einzuschlagen.

 

Die Zeiten ändern sich. Klimawandel, sinkende Nachfrage nach konventionellen Produkten aus der Landwirtschaft durch industrielle Substitution tragen dazu bei, dass eine enge Kalkulation erforderlich ist. Doch wer Land- bzw. Agrarwirtschaft effektiv und nachhaltig betreiben will, der hat dazu auch durch die erneuerbaren Energien viele Optionen, zu denen auch das Leasing und der Mietkauf zählt.

 

 

 

 

Agrarmaschinen leasen

 

Agrarmaschinen für den individuellen und den erweiterten Bedarf

 

Klassische Landmaschinen wie

 

  • Traktoren
  • Anhänger
  • Kipper
  • Sämaschinen
  • Erntemaschinen
  • Häcksler
  • Mähdrescher
  • Ballenpressen
  • Drillmaschinen
  • Pflanzmaschinen
  • Pflüge

 

 

können Sie ebenso im Mietkauf erwerben wie spezielle Agrarmaschinen für die betrieblichen Anforderungen. Daneben sind Maschinen und Anlagen für die Gewinnung von erneuerbaren Energien ein weiteres Feld, das sich durch den Mietkauf erschließen lässt. Die Zukunft liegt nämlich in den erneuerbaren Energien und die Agrarwirtschaft bildet hier eine wichtige Grundlage. Viele Landwirte sind heute schon Energiewirte und sichern so nicht nur die Nachhaltigkeit der Energieressourcen, sondern auch ein wirtschaftliches Standbein für ihren Betrieb.

 

 

 

 

Spezial-Leasing erfordert Spezial-Partner

 

Leasing-Angebote  die überzeugen, Leasing-Partner mit Vertrauensgarantie und eine Beratung, die sich durch Fachkenntnis und Kow How in diesem großen Bereich auszeichnet, sind die Grundvoraussetzungen für das Agrarmaschinen Leasing, von dem Sie wirklich profitieren sollten. Setzen Sie auf unsere Experten, mit denen Sie alle Vorteile des Maschinen Leasings ausschöpfen können:

 

 

  • Agrarmaschinen auf dem neuesten Stand der Technik
  • Bedarfsgerechte Auswahl
  • Keine Kapitalbindung
  • Planbare feste Leasingraten und Laufzeiten
  • Leasingraten durch Erträge finanzieren
  • Auf Wunsch mit entsprechenden Versicherungen und Wartungsverträgen
  • Wettbewerbsfähigkeit sichern
  • Neue Absatzmärte erschließen (z.B. erneuerbare Energien)
  • Weniger Leerlauf- und Standzeiten durch kurze Leasinglaufzeiten
  • Möglichkeit, neue Maschinen durch Leasing zu testen

 

 

Über das Anfrageformular erreichen Sie immer den richtigen Ansprechpartner und erhalten zeitnah weitere Informationen zur Ihrem Leasingwunsch. Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie.

 

 

 

 

 

 

 

Mietkauf

 

Mietkauf oder Leasing? Vielleicht fragen Sie sich nun, ob es überhaupt Unterschiede gibt? Unterschiede finden sich in der Tat in den Eigentumsverhältnissen sowie der steuerlichen Behandlung. Dies ist für gewerbliche Kunden von großer Bedeutung.

 

 

 

 

 

Mietkaufangebot, Mietkaufangebot anfordern

 

 

 

 

 

 

Was ist ein Mietkauf?

 

Im steuerrechtlichen Sinne wird der Mietkauf mit einem Kauf auf Raten gleichgesetzt. Zwischen Vermieter und Mieter wird ein Mietvertrag mit vorweg vereinbartem Eigentumsübergang geschlossen. Zeitpunkt ist hier der Tag, an dem die letzte Rate gezahlt wird.

 

Der Unterschied zum Leasing zeigt sich in den Eigentumsverhältnissen. Mit der Zahlung der ersten Mietrate geht das wirtschaftliche Eigentum der Mietsache oder des Mietobjekts auf den Mietkäufer über, während beim Leasing das Eigentum an der Sache oder dem Wirtschaftsgut über die gesamte Laufzeit hinweg beim Leasinggeber verbleibt. Dies hat für Ihr Unternehmen bilanztechnische Auswirkungen. Wirtschaftsgüter, die per Mietkauf erworben werden, sind direkt zu bilanzieren und die Umsatzsteuer auf die Gesamtmietforderung wird vor Bezahlung des Mietobjektes in einer Summe fällig.

 

 

 

 

Wofür bietet sich der Mietkauf an?

 

Der Mietkauf kann zur Finanzierung aller mobilen Objekte herangezogen werden. Er bietet sich an, wenn Gründe gegen das Leasing sprechen. Hier zählen unter anderem Zuschüsse und Abschreibungsvorteile, beispielsweise nach § 7 g Einkommensteuergesetz, die das Eigentum am Objekt beim Unternehmer voraussetzen. Auch ein Grund könnten die Kreditschöpfungsspielräume bei der Hausbank sein, die nicht eingeengt werden sollen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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