Mietkauf

 

Baumaschinen günstig im Mietkauf

 

Das Marktangebot an Baumaschinen zeigt sich vielfältig. Für jede Branche warten Baumaschinen, mit denen Projekte jeder Größenordnung effizient durchgeführt werden können. Wenn Sie Baumaschinen leasen statt kaufen, schlagen Sie zeitgemäße Wege ein, die auch das wirtschaftliche Risiko minimieren. Über unser Portal finden Sie Anbieter für das Baumaschinenleasing, die nicht nur Baumaschinen für Ihre Branche, z.B. Hochbau, Tiefbau, Straßenbau oder Gartenbau bereit halten, sondern Ihnen gleichzeitig Leasingangebote unterbreiten können, die Ihren Unternehmensvoraussetzungen und dem Maschinenbedarf bestens gerecht werden. Gleiches gilt alternativ für Mietkaufangebote.

 

 

 

 

Baumaschinen

 

Mit modernsten Baumaschinen neue Zeichen setzen

 

Mehr Zeitersparnis, weniger Maschinenausfälle und niedrige Wartungskosten, ein umfangreiches Angebotsportfolio: Neue, innovative Baumaschinen öffnen Türen für die produktive Wirtschaftlichkeit ohne gleich die Unternehmensliquidität lahm zu legen. Die Neupreise für Baumaschinen wie Abbruchbagger, Betonpumpen, Erdbohrer, Muldenkipper, Raupenkran, Asphaltfräsen, Splitmaschinen, etc. liegen hoch und schnell kommen Anschaffungskosten im fünf- bis sechsstelligen Bereich zusammen, die sich kleinere oder mittlere Unternehmen der Baubranche nur schwer leisten können.

 

Entweder müssen Kredite aufgenommen werden oder aber das Unternehmen kann sich im Hinblick auf das eigene Leistungsangebot nicht weiterentwickeln. Baumaschinen leasen oder im Mietkauf erwerben ist die intelligente Lösung für Bauunternehmen jeder Art und Größe. Jedes Unternehmen profitiert gleichermaßen von den vielen Vorteilen.

 

 

 

 

 

Warum Baumaschine leasen oder im Mietkauf erwerben neue

Perspektiven bietet

 

Leasing oder Mietkauf im gewerblichen Bereich ist gefragt, da die Chancen maximiert und die Risiken minimiert werden. Sie können neue und gebrauchte Baumaschinen leasen, erhalten angepasste Vertragskonditionen und haben die Möglichkeit, geleaste Maschinen durch eine Kaufoption später zu erwerben. Wenn Sie sich für neue Baumaschinen entscheiden, erhalten Sie das Beste, was der Baumaschinen-Markt zu bieten hat und heben sich so auch von den Mitbewerbern ab. Dies gilt auch für den Mietkauf.

 

Erweitern Sie Ihr Angebot, erhalten Sie mehr Aufträge und machen Sie sich um teure Firmenkredite und die Kapitalbindung keine Gedanken, denn die bleiben beim Leasing außen vor. Gehen Sie mit der Zeit, ohne horrende Anschaffungskosten in der Bilanz zu verzeichnen und setzen Sie stattdessen die monatlichen Leasingraten in voller Höhe als Ausgaben ab. Die Leasingraten können Sie zudem auch durch erwirtschaftete Erträge finanzieren.

 

Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie.

 

 

 

 

 

 

Mietkauf

 

Mietkauf oder Leasing? Vielleicht fragen Sie sich nun, ob es überhaupt Unterschiede gibt? Unterschiede finden sich in der Tat in den Eigentumsverhältnissen sowie der steuerlichen Behandlung. Dies ist für gewerbliche Kunden von großer Bedeutung.

 

 

 

 

 

Mietkaufangebot, Mietkaufangebot anfordern

 

 

 

 

 

 

Was ist ein Mietkauf?

 

Im steuerrechtlichen Sinne wird der Mietkauf mit einem Kauf auf Raten gleichgesetzt. Zwischen Vermieter und Mieter wird ein Mietvertrag mit vorweg vereinbartem Eigentumsübergang geschlossen. Zeitpunkt ist hier der Tag, an dem die letzte Rate gezahlt wird.

 

Der Unterschied zum Leasing zeigt sich in den Eigentumsverhältnissen. Mit der Zahlung der ersten Mietrate geht das wirtschaftliche Eigentum der Mietsache oder des Mietobjekts auf den Mietkäufer über, während beim Leasing das Eigentum an der Sache oder dem Wirtschaftsgut über die gesamte Laufzeit hinweg beim Leasinggeber verbleibt. Dies hat für Ihr Unternehmen bilanztechnische Auswirkungen. Wirtschaftsgüter, die per Mietkauf erworben werden, sind direkt zu bilanzieren und die Umsatzsteuer auf die Gesamtmietforderung wird vor Bezahlung des Mietobjektes in einer Summe fällig.

 

 

 

 

Wofür bietet sich der Mietkauf an?

 

Der Mietkauf kann zur Finanzierung aller mobilen Objekte herangezogen werden. Er bietet sich an, wenn Gründe gegen das Leasing sprechen. Hier zählen unter anderem Zuschüsse und Abschreibungsvorteile, beispielsweise nach § 7 g Einkommensteuergesetz, die das Eigentum am Objekt beim Unternehmer voraussetzen. Auch ein Grund könnten die Kreditschöpfungsspielräume bei der Hausbank sein, die nicht eingeengt werden sollen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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