Mietkauf

 

Praxisausstattung im Mietkauf

 

In der Leasingwirtschaft steht der Begriff Praxisleasing sowohl für das Leasen von Praxiseinrichtungen, medizinischen Geräten, Zubehör und sonstiger relevanter Ausstattung. Für diese  Optionen finden sich zunehmend Leasinggeber, da die Tendenz für das Leasing von Praxisausstattungen stetig steigt. Wirtschaftliche Standpunkte und steuerliche Gestaltungen  dürfen nicht außer Acht gelassen und sollten mit dem Steuerberater besprochen werden. Kommt vielleicht doch der Mietkauf in Frage? In Zeiten, in denen unser Gesundheitssystem stetig im Wandel ist und auch die Entwicklung hinsichtlich Medizintechnik und Praxisausstattung schnellere Fortschritte macht, gewinnt das Thema Praxisleasing mehr und mehr an Bedeutung, wobei der Mietkauf immer eine Alternative ist.

 

Die eigene Praxis verursacht Kosten. Sei es durch den Kauf einer Immobilie, einer Praxisetage oder aber auch durch die Anmietung. Hinzu kommen weitere Anschaffungskosten für Einrichtung, Diagnose- und Therapiegeräte, Büroausstattung und Vieles mehr. Mit dem Praxisleasing minimiert sich das Kostenrisiko deutlich, denn Kapital bleibt ungebunden und die Kreditlinie wird geschont. Neueste Geräte, mit denen sich in der Praxis ein wesentlicher Qualitätsvorsprung sichern lässt und eine Ausstattung, der es an nichts mangelt, sprechen ebenso für die Finanzierung durch Leasing.

 

 

 

 

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Leasen.com ist Ihre Plattform, egal ob Sie sich als Arzt oder Therapeut für das Leasing oder den Mietkauf interessieren oder sich als Hersteller und Lieferant für diesen speziellen Bereich vorstellen möchten. Wenden Sie sich mit Ihren Wünschen an uns. Eine Nachricht genügt. Wir freuen uns auf Sie.

 

 

 

 

 

 

 

Mietkauf

 

Mietkauf oder Leasing? Vielleicht fragen Sie sich nun, ob es überhaupt Unterschiede gibt? Unterschiede finden sich in der Tat in den Eigentumsverhältnissen sowie der steuerlichen Behandlung. Dies ist für gewerbliche Kunden von großer Bedeutung.

 

 

 

 

 

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Was ist ein Mietkauf?

 

Im steuerrechtlichen Sinne wird der Mietkauf mit einem Kauf auf Raten gleichgesetzt. Zwischen Vermieter und Mieter wird ein Mietvertrag mit vorweg vereinbartem Eigentumsübergang geschlossen. Zeitpunkt ist hier der Tag, an dem die letzte Rate gezahlt wird.

 

Der Unterschied zum Leasing zeigt sich in den Eigentumsverhältnissen. Mit der Zahlung der ersten Mietrate geht das wirtschaftliche Eigentum der Mietsache oder des Mietobjekts auf den Mietkäufer über, während beim Leasing das Eigentum an der Sache oder dem Wirtschaftsgut über die gesamte Laufzeit hinweg beim Leasinggeber verbleibt. Dies hat für Ihr Unternehmen bilanztechnische Auswirkungen. Wirtschaftsgüter, die per Mietkauf erworben werden, sind direkt zu bilanzieren und die Umsatzsteuer auf die Gesamtmietforderung wird vor Bezahlung des Mietobjektes in einer Summe fällig.

 

 

 

 

Wofür bietet sich der Mietkauf an?

 

Der Mietkauf kann zur Finanzierung aller mobilen Objekte herangezogen werden. Er bietet sich an, wenn Gründe gegen das Leasing sprechen. Hier zählen unter anderem Zuschüsse und Abschreibungsvorteile, beispielsweise nach § 7 g Einkommensteuergesetz, die das Eigentum am Objekt beim Unternehmer voraussetzen. Auch ein Grund könnten die Kreditschöpfungsspielräume bei der Hausbank sein, die nicht eingeengt werden sollen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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