Mietkauf

 

Tierhaltungstechnik / Legehennenstall im Mietkauf finanzieren

 

Sie wollen Ihren Betrieb erweitern und denken darüber nach, weitere Legehennen anzuschaffen. Natürlich könnten Sie die gesamte Stalltechnik kaufen. Doch dann müssten Sie auf angesparte Rücklagen zurückgreifen, die Ihnen nicht mehr zur Verfügung stehen und die Ihre finanzielle Sicherheit gefährden. Ein Mietkauf scheint deshalb die ideale Variante. Informieren Sie sich jetzt, wie Sie einen Legehennenstall oder einen Mobilstall im Mietkauf finanzieren und welche Vorzüge Sie dadurch genießen.
 

 

 

 

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Mobilen Hühnerstall im Mietkauf finanzieren

 

Wenn Sie einen mobilen Hühnerstall oder auch Legehennenstal, Melkanlagen, Fütterungstechnik oder generell Tierhaltungstechnik über Mietkauf finanzieren, verteilen Sie die anfänglich recht hohen Anschaffungskosten auf den Zeitraum der Nutzung. Zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden Sie sich vielleicht für den Kauf. Die bis dahin geleisteten Mietzahlungen schmälern den Kaufpreis. Somit leisten Sie letztlich zwar eine Anzahlung auf den späteren Anschaffungspreis, genießen aber schon heute die vollen Nutzungsrechte über Stall und Technik. Doch das ist nicht der einzige Pluspunkt des Mietkaufs. Sie verteilen also die Kosten für die Anschaffung auf einen längeren Zeitraum und erzielen so einen zusätzlichen finanziellen Freiraum.

 

 

 

 

Technische Ausstattung modernster Tierhaltungstechnik auf Topniveau

 

Mobiler HühnerstallWenn Sie einen Legehennenstall durch Mietkauf finanzieren, wollen Sie natürlich sicher sein, dass die gesamte Anlage dem neuesten Stand der Technik entspricht. Außerdem soll Ihr individueller Bedarf abgedeckt sein. Lassen Sie sich überraschen, wie ein maßgeschneidertes Angebot für den Mietkauf Ihrer Stalltechnik aussieht. Gerne erstellen die Berater unserer spezialisierten Bank eine Finanzierung für Sie, die genau auf die Bedürfnisse Ihres Betriebs und auf Ihre finanziellen Möglichkeiten ausgerichtet sind.

 

 

 

Leasing, Mietkauf, Finanzierung und mehr

 

Der  klassische  Verkauf  mit  Bar- oder Ratenzahlung beim Händler oder die Finanzierung über die eigene Hausbank dürfte zukünftig immer mehr an Bedeutung verlieren.  Tierhaltungstechnik wird wohl zunehmend im Rahmen von Full-Service Paketen oder All-Inklusive Angeboten von Herstellern und Lieferanten angeboten werden.  

 

Schonen auch Sie Ihr Eigenkapital, setzen Sie modernste Stalltechnik ein und finanzieren über Mietkauf. Wir freuen uns auf Sie und versichern eine zuverlässige und schnelle Bearbeitung Ihrer Anfrage. Ihre Daten werden zum Zwecke der Angebotserstellung an einen unserer Partner weitergeleitet. Dieser wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und alles Weitere besprechen. Mit Absenden des Formulars erklären Sie sich mit genannter Vorgehensweise einverstanden.

 

 

 

 

 

 

Mietkauf

 

Mietkauf oder Leasing? Vielleicht fragen Sie sich nun, ob es überhaupt Unterschiede gibt? Unterschiede finden sich in der Tat in den Eigentumsverhältnissen sowie der steuerlichen Behandlung. Dies ist für gewerbliche Kunden von großer Bedeutung.

 

 

 

 

 

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Was ist ein Mietkauf?

 

Im steuerrechtlichen Sinne wird der Mietkauf mit einem Kauf auf Raten gleichgesetzt. Zwischen Vermieter und Mieter wird ein Mietvertrag mit vorweg vereinbartem Eigentumsübergang geschlossen. Zeitpunkt ist hier der Tag, an dem die letzte Rate gezahlt wird.

 

Der Unterschied zum Leasing zeigt sich in den Eigentumsverhältnissen. Mit der Zahlung der ersten Mietrate geht das wirtschaftliche Eigentum der Mietsache oder des Mietobjekts auf den Mietkäufer über, während beim Leasing das Eigentum an der Sache oder dem Wirtschaftsgut über die gesamte Laufzeit hinweg beim Leasinggeber verbleibt. Dies hat für Ihr Unternehmen bilanztechnische Auswirkungen. Wirtschaftsgüter, die per Mietkauf erworben werden, sind direkt zu bilanzieren und die Umsatzsteuer auf die Gesamtmietforderung wird vor Bezahlung des Mietobjektes in einer Summe fällig.

 

 

 

 

Wofür bietet sich der Mietkauf an?

 

Der Mietkauf kann zur Finanzierung aller mobilen Objekte herangezogen werden. Er bietet sich an, wenn Gründe gegen das Leasing sprechen. Hier zählen unter anderem Zuschüsse und Abschreibungsvorteile, beispielsweise nach § 7 g Einkommensteuergesetz, die das Eigentum am Objekt beim Unternehmer voraussetzen. Auch ein Grund könnten die Kreditschöpfungsspielräume bei der Hausbank sein, die nicht eingeengt werden sollen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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